Dass Sie zu Ihrem Recht kommen, dafür sorgt Ihr Rechtsanwalt Dr. Herbert Emberger.

Recht haben heisst nicht immer Recht bekommen. Dass Sie zu Ihrem Recht kommen, dafür sorgt Ihr Rechtsanwalt Dr. Herbert Emberger. Unabhängig von Größe und Umfang Ihres Anliegens deckt Rechtsanwalt Dr. Emberger in persönlicher Betreuung nahezu alle Rechtsgebiete wie folgt ab:

  • Arbeitsrecht
  • Baurecht
  • Ehe- und Familienrecht
  • Erbrecht
  • Medizinrecht
  • Miet- und Wohnrecht
  • Liegenschafts- und Immobilienrecht
  • Schadenersatz und Gewährleistungsrecht
  • Strafrecht
  • Vertragsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Zivilrecht allgemein

Unsere Leistungen

Für unsere Klienten übernehmen wir die Prozessführung, aber auch an außergerichtlichen Lösungen wirken wir gerne und erfolgreich mit.

Wir errichten für unsere Klienten Verträge aller Art. Unsere Tätigkeit als Rechtsanwaltskanzlei beschränkt sich nicht nur auf die Vertretung in gerichtlichen Verfahren. Wir bieten Ihnen abgestimmt auf Ihre individuellen Bedürfnisse:

u
Rechtsauskünfte /
Rechtsberatung
außergerichtliche Vertretung / Streitbereinigung
l
Vertragserrichtungen
Vertretung vor Verwaltungsbehörden
Testament-Errichtung
Treuhandschaften
Vertretung vor Strafgerichten
Vertretung vor Zivilgerichten und Strafgerichten

Spezialgebiete

Dr. Herbert Emberger verfügt aufgrund seiner vielfältigen Ausbildung über Fachwissen, welches über das rein juristische Fachwissen hinausgeht. Er hat sich auf folgende, ausgewählte Rechtsgebiete spezialisiert. Diese Spezialisierungen münden in einer umfassenden Beratungskompetenz für Unternehmen und Privatpersonen.

FAQ

Was kostet die anwaltliche Vertretung?
Die Abrechnung der anwaltlichen Leistungen erfolgt grundsätzlich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG), den autonomen Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte (AHK) oder nach tatsächlichem Zeitaufwand. Die Anwaltskosten sind also tariflich geregelt. Ausgehend vom sogenannten Streitwert werden die Kosten für einzelne Tätigkeiten laut Tarif berechnet.
Zahlt meine Rechtschutz-versicherung?
Diese Frage kläre ich für Sie bei Beginn meiner Tätigkeit. Ist Ihr Anliegen grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst, übernimmt die Rechtschutzversicherung die Kosten im Rahmen des bestehenden Versicherungsvertrages.
Wann muss der Gegner meine Anwaltskosten bezahlen?
In den meisten zivilrechtlichen Gerichtsverfahren hat die unterliegende Partei der obsiegenden Partei im Rahmen der geltenden Tarifbestimmungen Kostenersatz zu leisten. Ist man im Verfahren nur zum Teil erfolgreich, wird auch die Kostenersatzpflicht eingeschränkt. Im außergerichtlichen Bereich wird in der Regel neben der Erfüllung der eigentlichen Forderung auch die Übernahme der Kosten gefordert.
Dürfen Rechtsanwälte Kauf- & Tausch-Verträge errichten?
Selbstverständlich dürfen auch Rechtsanwälte sämtliche Verträge errichten, mitunter ist jedoch, wie etwa bei Liegenschaftsaufverträgen, die Mitwirkung eines Notars zur Beglaubigung der Unterschriften erforderlich. Dazu stehe ich mit einem Notar in ständiger Geschäftsverbindung.
Ist ein anwaltliches Einschreiten in anderen Bundesländern möglich?
Ich bin berechtigt, in ganz Österreich für sie vor allen Behörden und Gerichten einzuschreiten. Erforderlichenfalls vertrete ich Sie auch in anderen Bundesländern.

Kontakt

Grazergasse 11, 8430 Leibnitz

Tel: +43 3452 74625
Fax: +43 3452 746254

office@ra-emberger.at
www.ra-emberger.at

Öffnungszeiten

Mo 8:00-12:00, 13:00-17:00
Di 8:00-12:00, 13:00-17:00
Mi 8:00-12:00, 13:00-17:00
Do 8:00-12:00, 13:00-17:00
Fr 8:00-12:00

Darüber hinaus gesonderte
Terminvereinbarung möglich!

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